FlowBlast© Oberflächentechnik

allgemeine Geschäftsbedingungen • AGB


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, fassen die wesentlichen Fixpunkte der vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber & Jens Ofer / Fa. FlowBlast© Oberflächentechnik, nachfolgend Auftragnehmer genannt, zusammen.

Sofern entsprechende, ggf. weiterführende oder besondere Vereinbarungen nicht im Einzelnen mit dem Auftraggeber, gleich ob gewerblich oder privat, vertraglich vereinbart wurden, sind diese uneingeschränkt wie folgt gültig.

 

Die AGB regeln u.a. folgende Punkte

-den Geltungsbereich und das Zustandekommen des Vertrags

-die ggf. sich unterscheidenden Regelungen für gewerbliche und private Auftraggeber

-die Bedingungen für enstehende Kosten im Falle von Auftragsablehnung durch den Auftragnehmer

-die Bedingungen für die Preisgestaltung und mögliche Modifikationen

-die Bedingungen für die Lieferung, inklusive der Einhaltung von Lieferfristen, sowie dem Inhalt der Lieferung

-die Haftung bei Sachmängeln

-die Bedingungen, den Eigentumsvorbehalt betreffend

-die Bedingungen, die Abnahmeverpflichtung betreffend

-Möglichkeiten von Schadenersatzansprüchen

-die Fristen für eine Verjährung

-Strafen bei entsprechenden Vertragsverletzungen

-Haftungsbegrenzungen

-die Bedingungen für eine Abtretung

-sonstige Vertragsklauseln

-die Einbeziehung der salvatorischen Klausel

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Lieferbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen mit Auftraggebern unter Ausschluss deren allg. Geschäftsbedingungen/AGB. Eine Abweichung hiervon kann nur durch auftragsbezogene, schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers erfolgen.

(2) Das Dienstleistungsangebot von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik richtet sich vorrangig an gewerbliche Auftraggeber/B2B.

(3) Für private Auftraggeber gelten ggf. andere oder ggf. weitere oder ggf. zusätzliche Vertragsbedingungen, die Auftragsannahme, deren Bearbeitung sowie deren Lieferungs- & Zahlungsbedingungen betreffend.

Diese werden unter AGB / REGELUNGEN FÜR PRIVATE AUFTRAGGEBER (s. unten) dargestellt. Alle weiteren Punkte dieser AGB bleiben dadurch unberührt und somit vollumfänglich gültig.

(4) Der Auftraggeber verzichtet durch Auftragserteilung/Bestellung ausdrücklich auf die Verwendung bzw. Zugrundelegung seiner allg. Geschäftsbedingungen/AGB, gleich welcher Art und Inhalts.

 

§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

(1) Der Vetrag kommt zustande mit

FlowBlast© Oberflächentechnik

Jens Ofer

Barkhäuser Str. 63

33142 Büren

(2) Werbung, Angebote, Kataloge und ggf. ähnliche oder anderweitige Informationsmaterialien des Auftragnehmers stellen im Rechtssinne erstens lediglich technische Informationen bereit und beinhalten zweitens lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes an mögliche Auftraggeber.

(3) Durch Auftragserteilung an den Auftragnehmer erklärt sich ein bindendes Angebot mit einer Bindungsfrist von 28 Tagen. Die vorbehaltliche Annahme erfolgt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

 

§ 4 ANLIEFERUNG DURCH AUFTRAGGEBER ODER DEREN BEAUFTRAGTE/FRACHTFÜHRER

(1) Unangekündigte/nicht avisierte Lieferungen werden grundsätzlich nicht angenommen.

(2) Bei Lieferung durch den Auftraggeber hat dieser alle erforderlichen Arbeitskräfte und Abladevorrichtungen für das Abladen zur Verfügung zu stellen.

(3) Die gesetzlich geltenden Regelungen, den Arbeits- & Gesundheitsschutz betreffend, sind ausnahmslos & zwingend zu beachten.

Entsprechenden Anweisungen auf dem Grundstück/innerhalb des Gewerbebereichs von des Auftragnehmers ist Folge zu leisten.

(4) Für durch Be- oder Entladetätigkeiten verursachte Schäden und/oder Verschmutzungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.

(5) Die Zufahrt zum Gewerbegrund des Auftragnehmers kann Auftraggebern oder deren Beauftragten/deren Frachtführern jederzeit verwehrt werden, aus z.B. folgenden Gründen:

-Anlieferung ohne Voranmeldung

-Anlieferung außerhalb der Geschäftszeiten

-Anlieferung mit ungeeigneten Fahrzeugen

-Anlieferung mit beschädigten Fahrzeugen (Kraftstoffleckagen, Ölleckagen o.ä.)

-unkorrektes Auftreten des Lieferpersonals

-nicht-Beachtung der aktuellen, örtlich geltenden Hygienevorschriften

-nicht-Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen

-Missachtung der Anweisungen

-sowie aus weiteren, ggf. hier nicht benannten Gründen

(6) Hierdurch entstehende Kosten gleich welcher Art trägt vollumfänglich und alleinig der jeweilige Auftraggeber.

(7) Eine Haftung gegenüber Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ist grundsätzlich und vollumfänglich ausgeschlossen.

 

§ 4 PREISE

(1) Alle mit Auftraggebern vereinbarten Preise gelten ab Werk netto, auch wenn eine Lieferung durch den Lieferanten vereinbart ist. Der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich ab Werk. Durch die eventuelle Kostenübernahme bleibt dieser Umstand unberührt.

(2) Die Preise verstehen sich exklusive Fracht, Porto, Verpackung und allen anderweitigen Dienstleistungen, welche ggf. gesondert in Rechnung gestellt werden könnten oder vertraglich vereinbart sein könnten.

(4) Rechnungen sind durch Auftraggeber innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist nach Rechnungszugang grundsätzlich abzugsfrei un din der regel sofort zu zahlen.

(5) Auftraggeber sind grundsätzlich in keinem Falle berechtigt, etwaige Rechnungskürzungen vorzunehmen. Gleiches gilt für nicht-vereinbarte Teilzahlungen oder ähnliches.

(6) Hierdurch entstehende Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Bearbeitungspauschale hierfür beträgt €125,00 netto zzgl. etwaiger Gebühren, Zinsen oder weiteren, ggf. vorher nicht kalkulierbaren Kosten.

(7) Der Nachweis des Rechnungszugangs, postalisch sowie elektronisch, gilt mit dem Nachweis der Absendung durch den Auftragnehmer unter Hinzurechnung von zwei Werktagen als erbracht.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem aktuellen Basiszinssatz zu fordern. Grundlage hierfür ist der jeweils gültige Basiszins der jeweiligen Hausbank des Auftragnehmers. Weitergehende Ansprüche aufgrund des Verzugs des Auftraggebers bleiben dem Auftragnehmer grundsätzlich vorbehalten.

(8) Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit Zahlungsverpflichtungen gleich welcher Höhe in Verzug, werden alle bestehenden Forderungen zu sofort fällig.

(9) Bis zum vollständigen Ausgleich offener Zahlungen an den Auftragnehmer werden etwaige weitere, noch zu bearbeitende oder sich in Bearbeitung befindende Aufträge zurückgestellt oder deren weitere Bearbeitung unterbrochen. Für hieraus ggf. resultierende Lieferverzögerungen oder Kosten besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Anspruch gegenüber dem Auftragnehmer.

(10) Hieraus ggf. entstehende Mehrkosten des Auftragnehmers, z.B. Rüstzeiten, Lagerkapazitäten, Warenhandling etc., werden dem Auftraggeber vollumfänglich mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.

(11) Es gilt bei Auftragserteilung als vereinbart, dass der Auftragnehmer grundsätzlich berechtigt ist, Vorschussrechnungen bzw. Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese können unmittelbar nach Auftragsannahme gestellt werden.

(12) Befindet sich der Auftraggeber gemäß obiger Ausführungen mit dem Ausgleich der Vorschuss-/Abschlagsrechnung in Verzug, stellt dieses den Auftragnehmer von allen vertraglichen Verpflichtungen, auch aus anderen/früheren Verträgen mit dem Auftraggeber, während der Dauer des Verzugs frei. Weitergehende Ansprüche bleiben dem Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten.

Weiteres siehe § 4 Absatz 9.

(13) Die Erfüllung von auftragsbezogenen Verpflichtungen durch Scheck- und Wechselhereingaben oder sonstige nicht-vereinbarte Zahlungsmittel ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(14) Nicht-abgesprochene oder willkürliche Zahlungen oder Teilzahlungen des Auftraggebers werden grundsätzlich abgelehnt. Hieraus entstehende Kosten werden dem Auftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt. Die Bearbeitungspauschale hierfür beträgt €125,00 netto zzgl. etwaiger Gebühren, Zinsen oder weiteren, ggf. vorher nicht kalkulierbaren Kosten.

 

§ 4 PREISVERÄNDERUNGEN

Es gilt bei Auftragsannahme ausdrücklich als vereinbart, dass bei Verträgen mit Liefer- bzw. Bearbeitungszeiten von mehr als zwei Monaten / 56 Tagen ab Auftragserteilung der Lieferant berechtigt ist, die Preise entsprechend den tatsächlichen Kostensteigerungen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgrund von z.B. steigenden Energiekosten, Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen oder Weiterem entsprechend zu erhöhen.

Beträgt die Erhöhung mehr als 15% des vereinbarten Kaufpreises bzw. in Relation zur letztmaligen Erhöhung gemäß dieser Vereinbarung bei bereits erfolgten Erhöhungen, so hat der Vertragspartner ein Kündigungsrecht, allerdings nur bezugnehmend auf den jeweils davon betroffenen Vertrag.

 

§ 5 LIEFERUNG

(1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik beim Auftraggeber, jedoch nicht vor Beibringung der durch den Auftraggeber ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie weiterer, zur Auftragsbearbeitung notwendiger Papiere sowie auch dem etwaigen Eingang einer von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik gestellten und geforderten Abschlags- bzw. Vorschusszahlung.

(2) Die Lieferfrist gilt als vollumfänglich erfüllt, wenn die Ware durch de Auftragnehmer versandbereit gestellt wird.

(3) Bei höherer Gewalt sowie bei Auswirkung von Arbeitskämpfen, unvorhersehbaren Ereignissen, behördlicher Einschränkungen, Verzug durch Subunternehmer oder Frachtführer sowie für alle sonstigen Verzögerungen, welche nicht in direkter Verantwortung des Auftragnehmer stehen, entfällt die Verpflichtung des Lieferanten zur rechtzeitigen Lieferung und die Lieferfrist verlängert sich entsprechend, auch wenn die Verlängerung nicht vorhersehbar sein wird. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus bei Vorliegen der oben genannten Lieferhindernisse über einen Zeitraum von 1 Monat zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle eines solchen Rücktritts ist vereinbart, dass keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers vorliegt. Seitens des Auftraggebers bestehen hierzu keinerlei Forderungen an den Auftragnehmer.

(4) Dem Auftragnehmer ist ausdrücklich gestattet, Teillieferungen vorzunehmen und diesbezüglich Abschlagsrechnungen zu stellen.

 

§ 6 INHALT DER LIEFERUNG

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen der Lieferung vorzunehmen, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert oder gemindert wird und die Änderungen für den Vertragspartner in zumutbarer Weise ausfallen.

 

§ 7 SACHMÄNGELHAFTUNG

(1) Die Sachmängelhaftung des Auftragnehmers ist auf 6 Monate befristet. Innerhalb dieser 6 Monate hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Beseitigung von etwaigen Mängeln in Form der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, welche im Einzelnen verhandelbar ist, grundsätzlich aber vom Auftragnehmer festgelegt wird.

(2) Die Frist beginnt mit der Bereitstellung der Auftragsware ab Standort des Auftragnehmers bzw. mit der entsprechenden schriftlichen Mitteilung/Zustellung an den Auftraggeber.

(3) Zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ist vereinbart, dass das Produkt die erforderliche Beschaffenheit auch dann noch erfüllt, wenn eine Abweichung verfahrensbedingt im branchenüblichen Maß oder z. B. eine Verfärbung oder Veränderung der Oberfläche vorliegt. Das Gleiche gilt für sämtliche sonstige Abweichungen, sofern diese zumutbar & technisch unausweichlich sind bzw. waren, unabhängig davon, ob der Auftraggeber vorab über diese Möglichkeiten informiert wurde oder nicht.

(4) Verwendungszweck ist der in der Auftragsbestätigung bestätigte Verwendungszweck des Lieferanten.

 

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum sowie die unbefristete Zurückhaltung aller gelieferten Liefergegenständen inkl. Material wie z.B. Boxen, Paletten, Behältnissen etc. bis zum vollumfänglichen Erhalt aller Zahlungen aus sämtlichen Geschäftsbedingungen mit dem Vertragspartner grundsätzlich vor. Hierdurch entstehende Mehrkosten für z.B. Lagerhaltung, Warenhandling o.a. werden vollumfänglich an den Auftraggeber berechnet.

(2) Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung/Verarbeitung. Ist die dann hergestellte Sache aus der Vermischung und/oder Verarbeitung des Auftragnehmers als Hauptsache im rechtlichen Sinne anzusehen, überträgt dieser bereits jetzt dem Auftragsnehmer die anteilsmäßigen Miteigentumsanteile. Der Auftragsnehmer nimmt diese Übertragung ausdrücklich an.

(3) Der Auftraggeber tritt die aus der Weiterveräußerung der im Eigentum oder Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Vergütungsansprüche bereits jetzt an diesen ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung bereits jetzt ausdrücklich an. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Diese Ermächtigung kann jedoch von diesem jederzeit widerrufen werden, wenn Gründe vorliegen, die aus Sicht des Auftragnehmers an der Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsunfähigkeit und/oder Vertragstreue des Vertragspartners zweifeln lassen (z.B. fällige Rechnungen, gleich welcher Art, sind nicht innerhalb der Zahlungsfristen beglichen).

(4) Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, dem Lieferanten auf Verlangen jederzeit Auskunft zu erteilen über folgende Tatsachen: (a) Kundenadressen des Auftraggebers mit vollständiger Anschrift (b) Aktuelle offene Forderungsbestände des Auftraggebers gegenüber den Kunden.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, alle ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers dann freizugeben, wenn der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt (Verkehrswert).

 

§ 9 ABNAHMEVERPFLICHTUNG

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Übergabe an den Kunden unverzüglich & sofort zu prüfen. Die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung bzw. des Verlustes der Sache geht unabhängig vom Eigentum an der Sache mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber über.

(2) Ist der Auftraggeber mit der Annahme des Liefergegenstandes länger als 14 Tage nach der Bereitstellung durch den Auftragnehmer im Rückstand, ist der Lieferant nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Setzung der Nachfrist ist dann nicht erforderlich, wenn dem Vertragspartner die Annahme innerhalb einer etwaigen Nachfrist unmöglich wäre oder eine Annahmeverweigerung des Kunden vorliegt.

(3) Bei Verzug des Auftraggebers hat dieser dem Auftragnehmer Lage- und Bereitstellungskosten sowie ggf. weitere Kosten zu ersetzen.

 

§ 10 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit ihm, seinen Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unabhängig bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt weiterhin die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

§ 11 VERJÄHRUNG

Sachmängelhaftungsansprüche des Lieferanten verjähren in 6 Monaten nach Gefahrübergang. Etwaige Rechte gemäß §§ 478, 479 BGB, soweit diese zwingend gelten, bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist allerdings im letztgenannten Fall nur verpflichtet, die Ansprüche zu erfüllen, die der Auftraggeber gegenüber seinen Kunden zwingend gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Einwendungen, Einreden und Ausschlüsse erfüllen muss.

 

§ 12 VERTRAGSSTRAFEN

Soweit der Auftraggeber mit seinen Kunden Vertragsstrafen – gleich welcher Art und Höhe – vereinbart hat, gilt ausdrücklich als vereinbart, dass die Haftung des Auftraggebers für Vertragsstrafen auch bei Verschulden des Auftragnehmers diesem nicht in Rechnung gestellt werden kann, soweit dieser durch den Auftraggeber nicht vor Vertragsabschluss schriftlich über die vereinbarte Vertragsstrafe informiert und eine Übernahme durch den Auftragnehmer einvernehmlich und schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 13 HAFTUNGSBEGRENZUNG

Die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber seinen Auftraggebern ist auf einen Maximalbetrag von 2,5% des Lieferumfanges des Vertrages, aus welchem der jeweilige Einzelschadensfall resultiert, pro Jahr und pro Einzelschadensfall beschränkt.

 

§ 14 ABTRETUNG

Dem Auftragnehmer ist ausdrücklich gestattet, seine Rechte und Pflichten aus den Verträgen mit Auftraggebern auf Dritte zu übertragen. Für Auftraggeber bedarf es zum Zwecke einer Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte der ausdrücklichen vorherigen und schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

§ 15 Whatsapp

(1) Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik widerspricht hiermit vollumfänglich & grundsätzlich der Nutzung von firmeneigenen Daten inkl. der firmeneigenen Telefonnummern sowie sonstiger Daten - Festnetz & Mobil - über Whatsapp.

(2) Auftraggeber/Personen/Firmen/Unternehmen, welche diese Telefonnummern von Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik in einem mit der Whatsapp genutzten Mobilgerät oder sonstigem Gerät speichern, begehen einen strafbaren Datenmissbrauch gem. DSGVO/Datenschutzgrundverordnung.

Die Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik behält sich dahingehend rechtliche Schritte vor.

(3) Gleiches gilt auch für alle weiteren Messengerdienste.

 

§ 16 Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik / firmeneigene Daten

Auftraggeber/Absendern/Nutzern sowie allen anderen Personen/Unternehmen/Organsisationen/Stiftungen/Gesellschaften sowie allen weiteren außerhalb der Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ist es untersagt, jedwede Inhalte der Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ohne besondere schriftliche Erlaubnis in entsprechenden Netzwerken/bei entsprechenden Dienstleistern/Drittanbietern zu veröffentlichen oder zu nutzen, zu verbreiten oder zu speichern.

Verursacher haften für vollumfänglich entsprechende Schäden und alle Schadensersatz- und sonstige  Ansprüche gegenüber Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik.

 

§ 17 sog. "Soziale Medien" Facebook / Twitter / WhatsApp / Instagram / Messenger & alle weiteren

Für alle Dienstleister außerhalb FlowBlast© Oberflächentechnik gelten i.d.R. erweiterte / deren AGB, insbesondere deren Datenschutzrichtlinien. Die AGB von FlowBlast© Oberflächentechnik bleibt davon unberührt und vollumfänglich gültig.

Für die gesetzeskonforme Verwendung etwaiger Dienste haften vollumfänglich und alleine Verbraucher*innen/Kunden/Käufer/Absender/Nutzer/Auftraggeber.

Etwaige Ansprüche an www.nichtnurXT.de werden vollumfänglich abgelehnt.

 

§ 18. WhatsApp

(1) FlowBlast© Oberflächentechnik widerspricht hiermit vollumfänglich & grundsätzlich der Nutzung von firmeneigenen Daten inkl. der firmeneigenen Telefonnummern sowie sonstiger Daten - Festnetz & Mobil - über Whatsapp.

Verbraucher*innen/Personen/Firmen/Unternehmen/Auftraggeber, welche diese Daten & Telefonnummern von FlowBlast© Oberflächentechnik in einem mit WhatsApp genutzten Mobilgerät oder sonstigem Gerät speichern, begehen einen strafbaren Datenmissbrauch gem. DSGVO/Datenschutzgrundverordnung.

FlowBlast© Oberflächentechnik behält sich dahingehend rechtliche Schritte grundsätzlich vor.

(2) Gleiches gilt auch für alle weiteren Messengerdienste.

 

§ 19 FlowBlast© Oberflächentechnik / firmeneigene Daten

Auftraggeber/Verbraucher*innen/Absendern/Nutzern sowie allen anderen Personen/Unternehmen/Organisationen/Stiftungen/Gesellschaften sowie allen weiteren außerhalb FlowBlast© Oberflächentechnik ist es untersagt, jedwede Inhalte von FlowBlast© Oberflächentechnik ohne besondere schriftliche Erlaubnis in entsprechenden Netzwerken/bei entsprechenden Dienstleistern/Drittanbietern zu veröffentlichen oder zu nutzen, zu verbreiten oder zu speichern.

Verursacher haften für entsprechende Schäden gegenüber FlowBlast© Oberflächentechnik vollumfänglich. Schadenserstazansprüche bleiben Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 20

Punkt 18 & 19 gelten auch für alle Zahlungsdienstleister.

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AGB / REGELUNGEN FÜR PRIVATE AUFTRAGGEBER

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für alle Aufträge privater Auftraggeber gelten zur AGB zusätzlich die nachfolgenden Punkte.

(2) Alle weiteren Punkte der AGB bleiben hierdurch unberührt und vollumfänglich gültig.

(3) Gewerbliche Auftraggeber siehe AGB.

 

§ 2 Vertragspartner / Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande zwischen

Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik

Barkhäuser Str. 63

33142 Büren

und dem privaten Auftraggeber.

(2) Gewerbliche Auftraggeber siehe AGB.

 

§ 2 Preise

(1) Alle dem privaten Auftraggeber benannten Preise sind geschätzte Richtpreise und somit ausdrücklich als unverbindliche Kosteneinschätzung anzusehen.

(2) Alle dem privaten Auftraggeber benannten Preise, Gebühren sowie Versandkosten sind Endverbraucherpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich alleine auf die BRD.

(3) Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, sofern anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Eine unverbindliche Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich schriftlich und nur auf schriftliche Anfrage des privaten Auftraggebers.

(5) Angebote sind längstens acht Tage ab Datum gültig, gleiches gilt für unverbindliche Kosteneinschätzungen.

(6) Anfallende Mehrarbeiten werden dem privaten Auftraggeber grundsätzlich und vollumfänglich in Rechnung gestellt, i.d.R. nach vorheriger Mitteilung und nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen.

(7) Auftragsbearbeitung zu Pauschalpreisen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

(8) Nachträgliche Preisverhandlungen sowie jedwede Abschläge sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

§ 3 Verfahrensdauer der jeweiligen Anwendungen

In der Regel sind die benannten Zeiteinheiten gemäß unverbindlicher Kosteneinschätzung ausreichend. In einzelnen Fällen ist ggf. eine verlängerte Verfahrens-anwendung notwendig, ohne dieses vorher absehen zu können. Enstehende Mehrkosten werden dem jeweiligen Auftrag zugerechnet und sind vollumfänglich durch den Auftraggeber gemäß Rechnung zu begleichen. Hierüber wird der Auftraggeber i.d.R. zeitnah informiert.

Bei Auftragserteilung für FlowBlast© Verfahren sowie Werkstattdienstleistungen gilt dieses durch den Auftraggeber als akzeptiert.

 

§ 4 Vertragssprache / Vertragstextspeicherung / Gerichtsstand

(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch - auch falls Angebote und/oder Dienstleistungen mehrsprachig erklärt/beworben werden sollten.

(2) Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik, siehe Impressum.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(4) Vertrags- oder Angebotstexte sowie evtl. Fotos als Bestandteil des Vertrages werden durch Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik nicht gespeichert, hierfür ist der private Auftraggeber selbst verantwortlich.

 

§ 5 Auftragsannahme von privaten Auftraggebern

(1) Eine Auftragsannahme erfolgt grundsätzlich und ausnahmslos schriftlich und unter Vorbehalt.

(2) Sollten vor während oder nach begonnener Bearbeitung Schäden gleich welcher Art erkennbar sein oder werden, wird eine weitergehende Bearbeitung der betreffenden Bauteile abgelehnt bzw. die laufende Bearbeitung unterbrochen.

Dieses entbindet den Auftraggeber keinesfalls von den bis dahin zu leistenden Zahlungen.

Weitergehende Ansprüche gegenüber Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik bestehen hieraus ausdrücklich nicht.

 

§ 5 Ablehnung von Aufträgen privater Auftraggeber

(1) Eine Auftragsannahme kann grundsätzlich durch den Auftragnehmer abgelehnt werden.

(2) Hierüber wird der Auftraggeber nach erfolgter Bewertung der Bauteile / des Auftrages i.d.R. schriftlich informiert (Prüfung der Machbarkeit).

(3) Für den Fall einer Auftragsablehnung gem. Punkt 2 (Prüfung der Machbarkeit, s.o.) wird eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 60,00€  inkl. ges. gültiger

Mehrwertsteuer, excl. eventueller Versandkosten, berechnet.

(4) Der Betrag / Bearbeitungspauschale ist vor bzw. bei Übergabe der Bauteile an den Auftraggeber zu zahlen.

 

§ 7 Anlieferung durch private Auftraggeber

(1) Für nicht-avisierte/unangemeldete Anlieferungen durch private Auftraggeber, z.B. Pakete, Paletten o.ä., wird deren Annahme durch Jens Ofer/FlowBlast©  Oberflächentechnik grundsätzlich verweigert.

(2) Für durch Frachtführer unberechtigt abgelegte Sendungen /abgestellte Lieferungen wird jedwede Haftung seitens des Auftragnehmers vollumfänglich abgelehnt.

(3) Eine Rücksendung erfolgt nur gegen Kostenübernahme einer Bearbeitungsgebühr je Packstück von pauschal 60,00€ (Pakete o.ä.) zzgl. Versandkosten. Für Paletten oder Gitterboxen beträgt diese 125,00€ je Packstück, zzgl. Versandkosten.

Diese Zahlungen sind vor Rücksendung als Vorkasse durch Überweisung zu leisten.

Wird der entsprechende Betrag durch den Auftraggeber nicht fristgerecht nach Rechnungsstellung bezahlt, werden die Anlieferungen nach dem 21. Tag ab Anlieferung entsorgt. Jedwede Ansprüche gegenüber Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik werden grundsätzlich abgelehnt.

(4) Direktanlieferung durch private Auftraggeber ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache und ausschließlich während der benannten Öffnungszeiten von Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik möglich.

(5) Durch die Abgabe oder Zusendung von Bauteilen jedweder Art kommt nicht automatisch ein Auftrag oder eine Verpflichtung zur Bearbeitung zu Stande.

(6) Bei Auftragserteilung hat der private Auftraggeber eine Anzahlung von mindestens 50% des geschätzten Endpreises inkl. ges. gültiger MwSt. zu leisten.

Bei Direktanlieferung durch private Auftraggeber ist diese als Barzahlung vor Auftragsannahme zu leisten.

Bei Anlieferung durch Frachtführer ist diese als Vorkasse per Überweisung zu leisten.

In beiden Fällen wird eine Abschlagsrechnung inkl. ges. gültiger Mehrwertsteuer erstellt.

(7) Eine Auftragsbearbeitung vor Zahlungseingang jeweiliger Abschläge ist ausgeschlossen.

(8) Ansprüche wg. hierdurch verspäteter Auftragsbearbeitung gegenüber Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik bestehen nicht.

 

§ 8 Bearbeitungszeiten

(1) Aufträge privater Auftraggeber werden nachrangig zu jenen von gewerblichen Auftraggebern bearbeitet, jeweils nach Reihenfolge des Auftragseinganges.

(2) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Aufträge privater Auftraggeber zu sammeln, um eine kostengünstige und effiziente Abarbeitung zu gewährleisten.

Für diesen Fall gelten die ggf. vorab mündlich oder schriftlich mitgeteilten Bearbeitungszeiten ausdrücklich nicht.

 

§ 9 Lieferung / Versand / Abholung

(1) Lieferung, Versand oder Abholung erfolgen auf Rechnung nach deutschem Steuerrecht. Die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer wird ausgewiesen.

(2) Lieferung, Versand oder Abholung erfolgt ausschließlich nur nach vollständigem und fristgerechtem Rechnungsausgleich gem. Rechnungssumme & -datum.

(3) FlowBlast© Oberflächentechnik empfiehlt für private Auftraggeber die Beachtung der Verpackungsrichtlinien.

(4) Direktanlieferung von Auftragsarbeiten oder deren -abholung durch private Auftraggeber ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache während der benannten Öffnungszeiten von Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik möglich.

(5) Alle Angaben zu Versand- bzw. Lieferzeiten sind unverbindliche Angaben, welche auf Informationen der jeweiligen Frachtführer oder deren Beauftragten beruhen.

Seitens Verbrauchern bestehen aus etwaigen Verzögerungen keinerlei Ansprüche gegenüber Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik.

(6) Alle Sendungen außerhalb Deutschlands werden im Falle von unvollständigen/fehlerhaften Anschriften über den benannten Frachtführer/Dienstleister "zur Preisgabe/Verwertung/Vernichtung" gestellt. Gleiches gilt, falls Sendungen nicht zustellbar sind, "lagernd" gestellt wurden, eine Zustellung nicht möglich war oder eine Entgegennahme/Abholung durch den Empfänger nicht erfolgte oder erfolgen konnte, unabhängig von den jeweiligen Gründen.

Seitens Verbrauchern bestehen hieraus keinerlei Ansprüche gegenüber Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik.

(7) Grundsätzlich erfolgt der Versand von Auftragsarbeiten mit deutschen Frachführern als Paketsendungen mit Sendungsnachweis / Sendungsnummer, im Ausnahmefall auch über Speditionen/Frachführer als Stückgut.

 

§ 10 Versand / Sendungsverlust

(1) Für durch den Auftragnehmer aufgegebene Sendungen, welche durch nicht-beeinflussbare Umstände nicht an den Empfänger zugestellt werden können, haftet der Auftragnehmer keinesfalls. Der Auftragnehmer stellt in keinem Fall einen Antrag auf sog. Sendungsverfolgung bei Versanddienstleistern. Eine jedwede Erstattung von etwaigen Kosten oder Verlusten erfolgt in keinem Fall. Es besteht grundsätzlich kein Haftunganspruch, die Zustellung der jeweiligen Sendung betreffend. Weiterführende Ansprüche dem Auftragnehmer gegenüber sind grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Für unverschuldete Sendungsverluste haftet der Versender grundsätzlich nicht.

(3) Ein weiterführender Schadensersatzanspruch gegenüber Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik besteht keinesfalls.

(4) Ist bei Lieferung die Umverpackung beschädigt, sollten diese Schäden unverzüglich durch den Auftraggeber dokumentiert werden und idealerweise vom Zusteller/Frachtführer gegengezeichnet werden. Dieses ist für Auftraggerber nicht verpflichtend, hilft ggf. aber, eventuelle Ansprüche zu regeln. Sollten diese Schäden nachweislich in der Verantwortung der Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik liegen, ist diese Schadensmitteilung auf freiwilliger Basis schriftlich und mit Nachweis durch Fotos sowie Quittierung des Zustellers/Frachtführers schnellstmöglich an Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik zu übermitteln.

Es erfolgt ggf. eine individuelle Prüfung des Sachverhaltes. Ein genereller Anspruch auf jedwede Art von Schadensausgleich gegenüber Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

§ 11 Zahlweise für private Auftraggeber

(1)  Für private Auftraggeber ist ausschließlich die Zahlmethode „Vorkasse per Überweisung“ möglich.

(2) Anderweitige Zahlungsmethoden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

(3) Im Falle von vorher verabredeter Abholung durch private Auftraggeber ist bei Abholung der Rechnungsbetrag vollständig in bar zu zahlen. Karten- oder sonstige Zahlungen sind nicht möglich.

(4) Rechnungssplittung, Teilzahlungen oder Stundungen sowie Verrechnungen jedweder Art sind ausgeschlossen.

(5) Für durch Auftraggeber widerrechtlich vorgenommen Rechnungskürzungen, Teilzahlungen o.ä. werden die entsprechenden Kosten an diese nachberechnet. Die Bearbeitungsgebühr beträgt pauschal 15% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 50,42€ inkl. ges. gültiger MwSt.

(6) Der Auftragnehmer ist grundsätzlich und jederzeit berechtigt, etwaige Zwischen- / Abschlagsrechnungen zu stellen und deren unverzügliche Zahlung einzufordern.

 

§ 12 Zahlungsfrist

(1) Rechnungen sind ab Rechnungsdatum grundsätzlich sofort und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Hierfür werden ab Rechnungsversand 2 Werktage als Zustellfrist angesehen, gleich op postalisch oder elektronisch.

(2) Etwaige Zustellverzögerungen gleich welcher Art entbinden den Auftraggeber keinesfalls von der sofortigen Zahlungsverpflichtung.

(3) Skonto oder Nachlässe sonstiger Art werden grundsätzlich nicht gewährt.

(4) Für Überweisungen & alle sonstigen durch private Auftraggeber veranlassten Zahlungen können weitere Gebühren entstehen.

Diese gehen vollumfänglich zu deren Lasten und werden vor Versand/Abholung oder Bereitstellung der Aufträge nachberechnet. Dieses gilt auch, wenn über einen entsprechenden Auftrag bereits eine Zahlung bei Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ist, welche die Gebühren nicht oder nur unvollständig deckt.

 

§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Auftragsarbeiten ausschließlich nach vollständig geleisteter Zahlung.

(2) Der Eigentumsvorbehalt findet Anwendung gem. Gesetzgebung, soweit nicht anders in Schriftform vereinbart.

 

§ 14 Widerruf von Auftragserteilungen

Mit Auftragserteilung verzichtet der private Auftraggeber vollumfänglich auf sein Recht zum Widerruf.

 

§ 15 Streitbeilegung

Die Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ist grundsätzlich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle oder ähnlichen Institutionen teilzunehmen.

 

§ 16 Garantie / Gewährleistung / Haftungsverzicht

(1) Mit Auftragserteilung anerkennt der private Auftraggeber den Verzicht auf jegliche Garantieansprüche gegenüber Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik.

(2) Jedwede Gewährleistung seitens Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik wird grundsätzlich & vollumfänglich abgelehnt, da es sich bei den Aufträgen i.d.R. um die Bearbeitung von alten, gebrauchten und/oder verschmutzten Teilen, Baugruppen oder technische Elemente handelt, deren grundsätzliche und nachträgliche Beschaffenheit und Mängelfreiheit für sich alleine betrachtet nicht vollumfänglich zu bestätigen ist.

(3) Das Risiko für das ggf. nach Bearbeitung vorliegende Ergebnis inkl. aller möglichen Minderungen, Schäden oder sonstiger Mängel, ob vorhersehbar oder nicht, liegt vollumfänglich beim Auftraggeber.

(4) Mit Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber einen vollumfänglichen Haftungsverzicht gegenüber Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik.

(5) Weiterhin ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden, welche durch die Verwendung der durch den Auftragnehmer gelieferten Ersatzteile / Dienstleistungen / Waren verursacht werden oder könnten, auch dann, wenn hierdurch Dritte betroffen sind, bzw. betroffen sein könnten.

(6) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalspflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(7) Im Übrigen sind jegliche Ansprüche an Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik auf Schadensersatz gänzlich und vollumfänglich ausgeschlossen.

 

§ 17 Weiterverwendung nach Auftragsbearbeitung

(1) Die uneingeschränkte Verwendbarkeit der durch den Auftragnehmer bearbeiteten Bauteile, ob fahrzeugspezifisch oder universell und unabhängig von deren Kriterien, ist vollumfänglich und alleinig durch den Auftraggeber sicherzustellen.

(2) Die auftragsgemäße Abwicklung der Bearbeitung schließt jedwede Stellungnahme hierzu ausdrücklich aus.

(3) Alle durch Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik getätigten Äußerungen, mündlich oder schriftlich, zu technischen Möglichkeiten, Materialtauglichkeit, Beschaffenheit oder Verwendung sowie deren Montage sind unverbindlich und stellen lediglich eine Information an den Auftraggeber dar.

(4) Grundsätzlich weist der Auftragnehmer darauf hin, dass gebrauchte Fahrzeugteile auch nach deren Bearbeitung i.d.R. überholungsbedürftig sind und ausschließlich von Fachkräften weitergehend repariert/überholt und/oder eingebaut werden sollten.

 

§ 18 Fristen

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Auftragnehmer, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

-bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

-bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist,

-bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten)

-im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

§ 19 sog. "Soziale Medien"

(1) Für alle Dienstleister außerhalb der Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik gelten i.d.R. erweiterte / deren AGB, insbesondere deren Datenschutzrichtlinien. Die AGB von Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik bleibt davon unberührt und vollumfänglich gültig.

(2) Für die gesetzeskonforme Verwendung etwaiger Dienste haftet vollumfänglich und alleine Auftraggeber/Kunden/Käufer/Absender/Nutzer.

Etwaige Ansprüche an den Auftragnehmer werden vollumfänglich abgelehnt.

 

§ 20 Whatsapp

(1) Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik widerspricht hiermit vollumfänglich & grundsätzlich der Nutzung von firmeneigenen Daten inkl. der firmeneigenen Telefonnummern sowie sonstiger Daten - Festnetz & Mobil - über Whatsapp.

(2) Auftraggeber/Personen/Firmen/Unternehmen, welche diese Telefonnummern von Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik in einem mit der Whatsapp genutzten Mobilgerät oder sonstigem Gerät speichern, begehen einen strafbaren Datenmissbrauch gem. DSGVO/Datenschutzgrundverordnung.

Die Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik behält sich dahingehend rechtliche Schritte vor.

(3) Gleiches gilt auch für alle weiteren Messengerdienste.

 

§ 21 Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik / firmeneigene Daten

Auftraggeber/Absendern/Nutzern sowie allen anderen Personen/Unternehmen/Organsisationen/Stiftungen/Gesellschaften sowie allen weiteren außerhalb der Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ist es untersagt, jedwede Inhalte der Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik ohne besondere schriftliche Erlaubnis in entsprechenden Netzwerken/bei entsprechenden Dienstleistern/Drittanbietern zu veröffentlichen oder zu nutzen, zu verbreiten oder zu speichern.

Verursacher haften für vollumfänglich entsprechende Schäden und alle Schadensersatz- und sonstige  Ansprüche gegenüber Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik.

 

§ 22 Beratung

(1) Die Fa. Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik betreibt keinerlei technische Beratung zu gewerblichen Zwecken.

(2) Alle technischen Informationen und ggf. Vorschläge erfolgen ausnahmslos unverbindlich. Die Fa. Jens Ofer/FlowBlast ©Oberflächentechnik haftet keinesfalls für das Tun von Dritten.

 

§ 23 Firmenbezeichnung

Der Firmenname FlowBlast© Oberflächentechnik und die Domain www.flowblast.de ist in allen möglichen Schreibweisen und graphischen Darstellungsformen vollumfängliches Eigentum von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik.

Eine Verwendung durch Dritte, gleich welcher Art, wird in jedem Falle konsequent unterbunden, ggf. durch rechtliche Mittel. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.

 

§ 24 Markennamen / Logos / Embleme

(1) Auf der Homepage von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik genannten Markennamen, Logos, Embleme und technischen Bezeichnungen sowie alle Weiteren dienen lediglich der genauen Darstellung & Beschreibung von eigenen Dienstleistungen und somit zum Zwecke bestmöglicher Informationen, sofern diese nicht ohnehin vollumfängliches Eigentum von Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik sind.

(3) Jens Ofer/FlowBlast© Oberflächentechnik hat daran keinerlei Rechte & bezieht durch deren Verwendung keinerlei Einkünfte.

(4) Eine Haftung für die Verwendung / Verlinkung durch Dritte ist gänzlich ausgeschlossen.

 

§ 25 Gutscheine

(1) Gutscheine sind eine freiwillige Leistung von FlowBlast© Oberflächentechnik.

(2) Es besteht seitens privater Auftraggeber keinerlei Anspruch auf diese Leistungen.

(3) Der Gutscheinwert bezieht sich asschließlich auf die benannten Verfahrenszeitwerte.

(4) Barauszahlung, Verrechnung, Gutschrift, Rückerstattung o.ä. sind ausgeschlossen.

(5) Gutscheine sind zeitlich befristet gem. Aushang, personalisiert und somit nicht übertragbar.


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